Die gewerbliche Überlassung von Arbeitnehmern nach dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz (AÜG) verlangt rechtliche und formale Voraussetzungen. Diese belegen wir anhand der folgend veröffentlichten Dokumente.
Für weitere Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Die ab dem 26. Juli 2021 gültige (ab dem 26. Juli 2024 unbefristete) Arbeitnehmerüberlassung der Bundesagentur für Arbeit , Agentur für Arbeit Nürnberg liegt vor.
GVP Mitgliedschaft
Seit 1. August 2021 sind wir Mitglied des iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.).
Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) sind zum 1. Dezember 2023 erloschen und nach dem Umwandlungsgesetz zusammen auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen.
Wir sind weiterhin berechtigt das iGZ-Tarifvertragswerk für unsere gewerblichen Mitarbeiter in Anwendung zu bringen.
Betriebshaftpflicht
Zur Deckung von Schäden aus Auswahlverschulden unseren Kunden gegenüber sind wir mit einer Deckungssumme von 5 Mio. € versichert.
Bescheinigung Berufsgenossenschaft
Nachweis Zahlung der Berufsgenossenschaftsbeiträge.
Markeneintragung
Urkunde über die Eintragung der Marke PersonalMatrix zum 22.9.21.
Datenschutz
Nachweis über das Vorhandensein eines strukturierten Datenschutzmanagements.
PersonalMatrix GmbH
Karlstraße 10 | 73614 Schorndorf