Bescheinigungen

Unsere Bescheinigungen


Die gewerbliche Überlassung von Arbeitnehmern nach dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz (AÜG) verlangt rechtliche und formale Voraussetzungen. Diese belegen wir anhand der folgend veröffentlichten Dokumente.


Für weitere Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.


Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Die ab dem 26. Juli 2021 gültige (ab dem 26. Juli 2024 unbefristete) Arbeitnehmerüberlassung der Bundesagentur für Arbeit , Agentur für Arbeit Nürnberg liegt vor.

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GVP Mitgliedschaft

Seit 1. August 2021 sind wir Mitglied des iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.).

Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) sind zum 1. Dezember 2023 erloschen und nach dem Umwandlungsgesetz zusammen auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen.

Wir sind weiterhin berechtigt das iGZ-Tarifvertragswerk für unsere gewerblichen Mitarbeiter in Anwendung zu bringen.

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Betriebshaftpflicht

Zur Deckung von Schäden aus Auswahlverschulden unseren Kunden gegenüber sind wir mit einer Deckungssumme von 5 Mio. € versichert.

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Bescheinigung Finanzamt

Nachweis der Unbedenklichkeit vom Finanzamt.

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Bescheinigung Krankenkassen

Nachweis der Unbedenklichkeit von Krankenkasse.

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Bescheinigung Berufsgenossenschaft

Nachweis Zahlung der Berufsgenossenschaftsbeiträge.

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Markeneintragung

Urkunde über die Eintragung der Marke PersonalMatrix zum 22.9.21.

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Datenschutz

Nachweis über das Vorhandensein eines strukturierten Datenschutzmanagements.

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