Unsere Bescheinigungen
Die gewerbliche Überlassung von Arbeitnehmern nach dem AÜG verlangt einige rechtliche und formale Voraussetzungen. Als Beleg und Dokumentation, dass die PersonalMatrix GmbH über diese verfügt, belegen wir anhand der folgenden veröffentlichten Dokumente. Gerne laden Sie sich die Dokumente herunter. Sollten Sie inhaltliche und / oder fachliche Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit an uns.
Weiterhin finden Sie unseren aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Stand November 2021 zum Herunterladen weiter unten.
Die ab dem 26. Juli 2021 gültige (ab dem 26. Juli 2024 unbefristete) Arbeitnehmerüberlassung der Bundesagentur für Arbeit , Agentur für Arbeit Nürnberg liegt vor.
Mit unseren AGB's legen wir unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für unsere Geschäftsbeziehungen offen. Die gelten solange und auschließlich bis nicht anderweitig schriftlich vereinbart.
Seit 1. August 2021 sind wir Mitglied des iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.). Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) sind zum 1. Dezember 2023 erloschen und nach dem Umwandlungsgesetz zusammen auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen.
Wir sind weiterhin berechtigt das iGZ-Tarifvertragswerk für unsere gewerblichen Mitarbeiter in Anwendung zu bringen.
Zur Deckung von Schäden aus Auswahlverschulden unseren Kunden gegenüber sind wir mit einer Deckungsumme von 5 Mio. € versichert.
Nachweis der Unbedenklichkeit vom Finanzamt.
Nachweis der Unbedenklichkeit von Krankenkasse.
Nachweis Zahlung der Berufsgenossenschaftsbeiträge.
Urkunde über die Eintragung der Marke PersonalMatrix zum 22.9.21.
Nachweis über das Vorhandensein eines strukturierten Datenschutzmanagements